Patienteninformation –
Aufklärungsbogen
Anja Völker * Hauptstr. 2 * 86551 Aichach
Liebe Patientin, lieber Patient,
unser Praxisteam heißt Sie herzlich willkommen! Wir freuen uns, dass Sie unserem Team Ihr Vertrauen schenken.
Damit die Therapie zu Ihrer und unserer Zufriedenheit ablaufen kann, möchten wir Sie vor Beginn der Behandlungsserie mit unserer Praxisorganisation vertraut machen:
o Bitte kommen Sie rechtzeitig zur Behandlung und bringen ein großes Handtuch als Unterlage mit. Tragen Sie während der Therapie bequeme Kleidung.
o Ihre Straßenschuhe ziehen Sie bitte an der Tür des jeweiligen Behandlungsraumes aus und stellen diese auf die dafür vorgesehene Fußmatte.
o Falls vorhanden, bringen Sie zur 1. Behandlung alle relevanten Dokumente (Röntgenbilder, MRT, OP-Berichte, usw.) mit. Somit können wir uns als Therapeut schneller ein besseres Bild von Ihnen und Ihrem Krankheitsbild verschaffen.
In der Regel sind physiotherapeutische Maßnahmen ohne Nebenwirkung. Sollten bei Ihnen außergewöhnliche Störungen auftreten, informieren Sie umgehend Ihren Behandler.
Behandlung:
Die Behandlung muss spätestens 28 Tage nach Ausstellung der ärztlichen Verordnung beginnen.
Verordnungen mit bis zu 6 Behandlungseinheiten verlieren nach 3 Monaten und Verordnungen mit mehr als 6 Behandlungseinheiten verlieren nach 6 Monaten ab dem ersten Behandlungstag ihre Gültigkeit. Nicht genutzte verordnete Termine werden dem Kostenträger nicht in Rechnung gestellt.
Für eine Behandlung über diesen Zeitraum hinaus, benötigen Sie eine weitere Verordnung. Diese Folgeverordnung darf erst nach der letzten Behandlung ausgestellt werden. Diese Regeln gelten für gesetzlich Versicherte. Für alle Leistungsempfänger gilt folgendes:
Auf Grund der Vorgaben des Gesetzgebers sind wir weisungsgebunden an einen ärztlichen Auftrag in Form einer Heilmittelverordnung (gesetzlich Versicherte) oder eines Privatrezeptes.
Für jede Behandlung quittieren Sie die durchgeführte Leistung auf der Rückseite der Verordnung oder auf einem Formblatt.
Die Regelbehandlungszeiten gemäß Heilmittelkatalog betragen für:
- KG, MT und KMT 15 - 20 Minuten
- KG-ZNS 25 - 30 Minuten
- Traktion, Kälte oder Wärmeanwendungen 10 Minuten
- Fango 20 – 30 Minuten
- Manuelle Lymphdrainage 30, 45 oder 60 Minuten
Diese Zeiten beinhalten sowohl unsere Vor- und Nachbereitungszeiten, als auch die Dokumentation und die Erstellung von Therapieberichten an den verordneten Arzt.
Damit wir ausreichend Zeit haben Ihre Fragen zu beantworten, bitten wir Sie rechtzeitig zum Behandlungstermin zu erscheinen und Fragen zu Beginn der Behandlungseinheit zu stellen.
Für organisatorische Dinge, wie z. B. die Terminplanung, steht Ihnen unsere Rezeptionsfachkraft von Montag bis Freitag von 8 bis 12 Uhr gerne zur Verfügung.
Hausbesuche:
Bei Hausbesuchen ist immer damit zu rechnen, dass der/die Therapeut/in nicht genau zum vereinbarten Zeitpunkt bei Ihnen erscheint. Planen Sie sich ein Zeitfenster von +/- einer halben Stunde vor und nach Ihrem Termin ein. Es kann immer mal zu einer nicht vorhersehbaren Verzögerung kommen.
Ausfallgebühr:
Vereinbarte Behandlungstermine müssen spätestens 24 Stunden vorher abgesagt werden. Anderenfalls stellen wir Ihnen den Behandlungswert als Ausfallgebühr in Rechnung. Nur mit Ihrer Hilfe können wir so dringend auf eine Behandlung wartende Patienten auch einbestellen!
Sagen Sie wiederholt kurzfristig Termine ab und ist uns so keine erfolgreiche Behandlung möglich, behalten wir uns vor, die laufende Behandlungsserie abzubrechen. Termine, die von uns abgesagt werden, entfallen nicht, sondern werden in jedem Fall nachgeholt.
Zuzahlung / Kostenübernahme:
· Gesetzlich versicherte Patienten ab 18 Jahre haben – sofern sie nicht von der Zuzahlung befreit sind – eine Zuzahlung in Höhen von 10 € je Verordnung zuzüglich 10 % des Rezeptwertes zu zahlen. Vollendet der Patient während einer Behandlungsserie sein 18 Lebensjahr, sind von den noch verbliebenen Behandlungen 10 % Zuzahlung zu leisten. Der Physiotherapeut handelt diesbezüglich als Inkassostelle für Ihre Krankenkasse.
· Privatversicherten und beihilfeberechtigten Patienten empfehlen wir, die Honorarsätze unserer Praxis einzusehen und die Höhe der Kostenübernahme vor Behandlungsbeginn mit Ihrer privaten Krankenversicherung/Beihilfestelle zu klären. Bei Erbringung unserer Leistungen gelten die Honorarsätze zum Zeitpunkt der Behandlung als vereinbart und sind durch den Patienten zu begleichen, unabhängig, ob eine Versicherung diese ganz, nicht oder nur teilweise erstattet.
Dokumentation der Behandlung mittels Fotoaufzeichnungen:
In manchen Fällen kann es indiziert sein, innerhalb der Therapie Fotos anzufertigen. Gründe hierfür können beispielsweise Dokumentation, Erarbeiten eines Hausaufgabenprogramms oder aber eine bessere Veranschaulichung von Haltungs- und Bewegungsmustern sein.
Diese Dateien werden in Ihrer Patientenakte hinterlegt bzw. EDV-gestützt gespeichert und/oder verändert. Sie können jederzeit Einsicht verlangen. Es erfolgt keine Veröffentlichung.
Der Zugriff von Unberechtigten auf Ihre Daten ist nicht möglich.
Datenschutz:
Sie gestatten der o. g. Praxis im Rahmen der Therapie personenbezogene Daten von Ihnen/Ihrem Kind zu erheben, zu verarbeiten und zu nutzen. Dies gilt insbesondere für die Kommunikation mit dem verordnenden Arzt, ihrem Hausarzt und anderen Therapeuten, die in diesem Behandlungsfall mit ihnen arbeiten.
Dies ist für die Erbringung der vertraglichen Leistung erforderlich. Sie haben jederzeit ein Auskunftsrecht über die von Ihnen erhobenen Daten gegenüber dem Praxisinhaber. Nach § 630 f Abs. 3 BGB beträgt die Aufbewahrungspflicht Ihrer Daten 10 Jahre nach Abschluss der Behandlung. Ihre Daten können an ein von uns beauftragtes Abrechnungszentrum weitergegeben werden. Die vorstehende Erklärung gilt auch für zukünftige Behandlungen und kann jederzeit von Ihnen schriftlich mit Wirkung für die Zukunft widerrufen werden.
Vielen Dank für Ihr Vertrauen!
Ihre Anja Völker